Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Bürgermeister ist (zumindest in NRW) nicht vorgesehen. Nach meinem Kenntnisstand ersteckt sich diese Massgabe über unser gesamtes Land. Vom Grundsatz her würde es sich hier eh um eine Fachaufsichtsbeschwerde handeln.Das Beste aber ist es, den Vorgang ordentlich zu dokumentierenum ihn dann beim Petitionsausschuss einzureichen. dort wird man sich dann damit beschäftigen.
Andreas Blees wrote on 05/22/10 8:59 AM
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Bürgermeister ist (zumindest in NRW) nicht vorgesehen. Nach meinem Kenntnisstand ersteckt sich diese Massgabe über unser gesamtes Land. Vom Grundsatz her würde es sich hier eh um eine Fachaufsichtsbeschwerde handeln.Das Beste aber ist es, den Vorgang ordentlich zu dokumentierenum ihn dann beim Petitionsausschuss einzureichen. dort wird man sich dann damit beschäftigen.